GELD-SYSTEME = friedensrelevante Baustellen !
Exponentiell organisierte GELDSYSTEME ´leben´ – je länger je mehr – v o n & f ü r KRIEG!
Wir wirtschaften auf übergroßem Fuß: beanspruchen Ressourcen im Übermaß …
… zum Schaden von Milliarden von Menschen und des Planeten, auf dessen Lebens-Sphären alle angewiesen sind…
und wir nennen die militärisch völlig überrrüstete Beanspruchung der Ressourcen des Planeten: ´SICHERHEITS-POLITIK´
AUFWANDS-KONZENTRIERTE GELDSYSTEME
hingegen
entspannten rundum !!
Es bedürfte dringend einer entschlossenen Überarbeitung unserer GELD-SYSTEMS-AUFWÄNDE !
Wo neben subsistenzwirtschaftlichen Arbeits- & Lebensweisen auch Erwerbswirtschaft stattfindet, bedarf es zumindest noch wohl auf einige Zeit eines Äquivalenz-Mediums – des Geldes – um für die einzelnen Gesellschaftsglieder wie für das Gemeinwesen erstehbar zu machen, wonach Bedarf ent- bzw. besteht.
Geld kann auf materielle Deckungsgüter wie Gold gegründet sein.
Frage ist dann, wer gelangt wie in den Besitz z.B. von Gold, um mit dessen Papier-, Münz- bzw. Buch/Konto- Äquivalenz-Versionen jenseits subsistenzwirtschaftlichen Einsatzes Bedarfsgüter zu erstehen?
Geld kann aber auch rein fiktiv (geschöpft) in der Welt sein – in umlaufsbezogen mehr oder minder gut geregelter Relation zur marktweise angebotenen Gütermenge:
– ausgegeben von Zentral-Banken mit alleinigem Geldschöpfungsrecht
– und in Form festzulegender Währungs-Einheiten – konkret Münzen & Scheine (bar) wie buchungsweise (giral).
– Oder aber es kann (allein oder) zusätzlich auch noch privaten Geldschöpfungs-Rechten entspringen – heute überdimensional der Fall !
Sobald Geld zum ausschließlichen Äquivalenz-Mittel avanciert ist, also volle Geldwirtschaft besteht, wird klärungsbedürftig:
a) wie weit da weiterhin mit aufgehäuftem Edelmetall-Reichtum als Gelddeckung gehandelt werden soll (bis 1971, Ende von Bretton Woods),
oder ob
b) einzig früher fürsten-, später bankenseits geschöpftes Geld die Grundlage erwerbswirtschaftlichen Handelns sein soll :
# da dann wieder die Frage: wer darf da wie Geld schöpfen ?
– der abgabenbedingt reich Gewordene (kirchliche wie weltliche) Feudalherr als Käufer erwerbswirtschaftlich hergestellter Produkte und Kreditaufnehmer – bzw. deren Fürst?
– sowie die historisch nächste Gruppe aus über dergleichen reich werdenden Kaufleuten und Bankiers (mit Hilfe besonders vorteilhafter Investitionen, Kreditvergaben und Zinsen) ?
– bis hin zum verabsolutierten Kapitalanhäufungs-Credo des voll- bis spät-kapitalistischen Zeitalters : durch private wie staatliche Zentralbanken nebst den ihrerseits als Kreditgeber geldschöpfenden Privatbanken – mit immer fataleren Exponentialitäten ?
– oder denn doch endlich zu etablieren:
s t a a t l i c h e M o n e t a t i v e n mit alleinigem zentralbankseitigem Geldschöpfungs-Recht als Basis einer neuen bürger- wie staats-bezogenen Grundeinkommens-Ordnung !
Denn: Ohne letztere werden Gesellschaften nicht die in Umbruchszeiten wie den unseren erforderlichen Flexibilitäten diesseits unsinnigster politischer Verwerfungen zu entwickeln vermögen !
E r s t mit a l l e i n i g e m staatlichem G e l d s c h ö p f u n g s r e c h t – einer folglich konsequent auch monetativen Verfasstheit – besäßen S t a a t e n mehr als eine formale Währungs-Souveränität für die Verfolgung ihrer H a u p t – A u f g a b e :
die ´A u s k o m m e n s – G e w ä h r l e i s t u n g für die Menschen ihrer Region´ !
N i c h t STEUERN wären dann
das m o n e t ä r e A k t i o n s – F u n d a m e n t von Staaten,
sondern
ein ihnen von der ZB verfassungsgemäß jeweils zugewiesener STAATSETAT in Höhe etwa 1/6 des jeweiligen volkswirtschaftlichen Vorjahres-BIP
– neben einem Drittel-BIP-BGE ebenfalls verfassungsgemäß direkt an die Bürger/innen .
STEUER-ERFORDERNISSE entstünden allein aus der Notwendigkeit,
aus Gründen der Geldwert-Stabilität
die ZB-seitig jährlich verfassungsgemäß definitiv zu schöpfenden Geldmengen
((BGE + ETAT) zusammen in Höhe von 50 % des jeweiligen Vorjahres-BIP)
in einem stabilen p r o d u k t i v i t ä t s – a d ä q u a t e n
Geldmengen – K r e i s l a u f
an die ZBs zu jährlicher Wiederausgabe zurückzuführen !
Für die steuerliche Systematik eines solchen Geldkreislauf-Mechanismus wäre von Bedeutung :
N i c h t Leistung und aufsummierter Umsatz stehen ja tatsächlich i m Z e n t r u m der G e l d k r e i s l ä u f e von Gesellschaften.
V i e l m e hr z e i t i g t in allen Geldkreisläufen jede Form von Wertschöpfung neben unmittelbar betriebswirtschaftlichen auch mindestens so erhebliche volkswirtschaftliche K o s t e n wie G e w i n n e .
E r s t der realistische Umgang mit den K o s t e n ergibt eine klare Vorstellung von den jeweiligen Gewinnen.
U n d : Bei jeder Form von Wertschöpfungsleistung ist vorgängige Geldschöpfung im Spiel:
Zins-gebundene Bank- wie Privat-Kredite sorgen für die Verfügbarkeit sonst vorgängig meist fehlender und dann wertschöpfungs-abhängig so oder so befristet rückzahlbarer Mittel in allen privaten und Unternehmensbereichen.
Aufwandsminimierend zins-freie ZB-Ausstattungs-Anweisungen für Bürger/innen und Staatshaushalte hätten demgegenüber für eine allseitig klar geregelte Grund-Kaufkraft in Volkswirtschaften zu sorgen und damit – über ein funktional angemessenes Steuersystem – für deren Rückführung zu unverschoben (!) erneuter Zuweisung.
Im Zentrum eines solchen S t e u e r y s t e m s hätten folglich – entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung der K a u f k r a f t – die jeweils im Land (auch von außen her (!)) gehandelten Produkte und Dienstleistungen zu stehen.
Denn namentlich deren v o l k s w i r t s c h a f t l i c h e r K o s t e n – N u t z e n – A n t e i l bietet sich ja vor allem anderen zu steuerlicher Erfassung und unmittelbarer umsatzsteuerlich zu erhebender Veranlagung an.
Nur: einheitliche Umsatzsteuern wie heute spiegeln nichts von der Gedeihlichkeit von Produkten und Dienstleistungen und sie eröffnen keine gezielt ausrichtbaren Käufer/innen-Spielräume !
Wo also gesamtgesellschaftlich mehr oder minder gewollte, in jedem Fall aber logischerweise jeweils käuferseits zu tragende Lasten zum Tragen kommen, sollten sie über ein Besteuerungs-Kennziffer-System erfasst und je produkt-spezifisch zugerechnet werden !
Aber: n i c h t über ein, wie heute avisiert, z u s ä t z l i c h e s Nachhaltigkeits-Steuer – G e s t r ü p p ,
sondern a n s t e l l e der traditierten A r b e i t s – B e s t e u e r u n g e n !
INDEX-STEUERN fielen einfach immer im Land des Käufers an !
Jeder Lieferketten-Einkauf und -Handel in Land X erhielte so jeweils unmittelbar seine Steuermarge, ebenso wie jeder Endprodukt-Kauf.
Es brauchte keine Zölle oder sonstigen Beschränkungen – einzig ein ausgefeiltes Kennziffer- und Anwendungs-Berechnungs-System !
Für jeden Anbieter der Welt gälten für seine Verkäufe a n K ä u f e r A… mit Lieferadresse in Land X (!) die gleichen Steuermargen (- in Land Y ggf. andere !!) .
![]() |
– tendentiell nach in etwa folgenden Grundkriterien : | ||
PIs für Produkt/Dienstleistung X | Berechnungs-Software: Indexsteuer-Anteile | ||
(KZ = Kennziffer) | |||
1 | % Anteil Stoff A : ___ … |
Toxizitäts-KZ: ___ Kreislauffähigkeits-KZ: ___ Ab-/Anbau-Partner-KZ: ___ Transport-KZ: ___ Verarbeitungs-Energie-Aufwands-KZ: ___ Verpackungs-KZ: ___ Entsorgungs-KZ: ___ | |
2 | Zulieferer-Produkt A: ___ … |
“ Gesundheit&Sicherheit am Arbeitsplatz-KZ: ___ Entgelt-Struktur-KZ: ___ Mitbestimmungs-KZ: ___ Reparierbarkeits-KZ: ___ |
|
3 | Endprodukt A: ___ … |
“ “ Bedarfsorientiertheits-KZ: ___ Kooperations-KZ: ___ Gedeihlichkeits-KZ: ___ |
…
Es ginge steuerlich vor allem anderen um die Kennzeichnung von jeweils anfallenden Kaufkraft-Lasten im Zusammenhang mit dem Gemeinkosten- & Gedeihlichkeits-Level von Produkten.
Einkommen welcher Provenienz immer besäße um so mehr Kaufkraft, je geringer die Gedeihlichkeits-Defizite angestrebter Produkte ausfielen !
Und jede/r entschiede über sein Kaufverhalten nicht nur die Gedeihlichkeit seiner Lebensführung, sondern auch seine Steuerleistung.
Im Schnitt wäre ein ausreichender Geldrückfluß vermutlich über eine insgesamt ca. 30%ige Steuerbelastung gemittelt auf jedes Produkt erreicht, die sich freilich im einzelnen höchst unterschiedlich präsentierte !
Jedes Neu-Produkt wäre so zu indizieren, so dass seine Gedeihlichkeits- wie Schädlichkeits-Eigenschaften in Form jeweils individualisierter Steueranteile unmittelbar erkennbar würden und in die Kaufentscheidungen eingehen könnten !
Jedes Zweitverwendungs-Gut wäre praktikabilitätsbedingt mit einem Pauschal-Steuersatz von vielleicht 25 % zu indizieren.
In einer BGE-basierten Einkommensordnung hieße das:
Je nach den Gedeihlichkeitsfortschritten bei allen in Land X erworbenen Produkten würde sich das Indexsteuer-Aufkommen im Optimalfall reduzieren – so dass es viel weniger als heute auf Einkommens-Zuwächse ankäme und mit ihnen kaum mehr auf zu immer neuen Umfänglichkeiten getriebene Bedarfe !
Unser Wirtschaften verfügte wieder über in Richtung Bedingungs-Vergleichbarkeit geklärte Märkte und klarere Bedarfe:
Markt-´Eroberung´ (ja eh endlich !) wiche kooperativ bedarfsgerecht entwickelten Angebots-Zielen und ihrer ineinandergreifend und einander ergänzend denkbar gedeihlichen Verwirklichung !
Verkaufsplattformen dürften dabei diejenigen sein, die sich am wenigsten fruchtbar auswirkten !
– Eine wirklich gedeihliche Zukunft wird sich erst vermittels findigster Verständigungs-Plattformen erschließen… !
Denn:
– die SOZIAL- wie PLANETENVERTRÄGLICHKEIT von Produktion und Konsumption gehörte ins Zentrum endlich ergiebig auf den Weg zu bringender Regelungs-Systeme !
Grundregel: A u f w a n d s – M i n i m i e r u n g und T r a n s p a r e n z !
Diese Verträglichkeit dürfte am klarsten, ergiebigsten und umfassendsten über eine INDEX-STEUER auf a l l e i m Inland v e r k a u f t e n Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte zu realisieren sein !
– Eine INDEXSTEUER nämlich bewertete die Produktionsbedingungen und das Produkt selbst – und zwar für a l l e Waren und Dienstleistungen a l l e r Länder g l e i c h (!) : Eine solche Steuer tangierte den gegenwärtigen aberwitzig weltumspannenden Massengüterhandel mit dem weltweit durch dergleichen getriggerten Ressourcen-Hunger empfindlich ! Vor allem für Produktion und Vertrieb von Massengütern dezentrale Binnenmärkte von wirtschaftlich-kulturell sinnvoller Größe herauszubilden und weltweit allein noch Ergänzungs-Handel zu betreiben ! Die auf gesetzlicher Grundlage sofware-brechnete INDEX-STEUER ergäbe einen festen Steuerzusatz-Betrag pro in Land X zum Kauf stehender Ware bzw. Dienstleistung – unabhängig von deren Nettopreis. Eine Indexsteuer könnte folglich unabhängig von anderen Ländern einführt werden ! Sie könnte sogar von Land zu Land nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, ohne zu Wettbewerbs-Verzerrungen zwischen den Ländern zu führen, denn: Die Indexsteuer eines Landes, z.B. D´s, würde für alle Waren und Dienstleistungen aller Länder gleich berechnet werden, soweit sie (einschließlich ihrer Wertschöpfungsketten) den z.B. deutschen Markt berührten !! – Ein ausgewogen-fairer Wettbewerb zwischen indexsteuer-gebundenen Welthandelspartnern wäre damit weit diesseits gegenwärtger Gefälle-Handelsverträge und allfälliger Pressionsspiele zwischen den Exekutiven erreicht ! Die gesetzlich zu gestaltenden Index-Vorgaben wären ausschließlich Sache der Legislative, alleiniges Vorschlagsrecht beim in die Gesellschaft hinein offenen Parlamentsausschuss als INDEX-PLATTFORM (Abstimmungsverfahren: systemisches Konsensieren) Unternehmen würden durch Betriebs-Verlagerungen ins Ausland keinen Wettbewerbsvorteil mehr haben. Ihre Produkt-Indizes, soweit sie weiter Wert auf z.B den deutschen Markt legten, litten sogar ggf. unter einer solchen Entscheidung – es sei denn: sie organisierten ihre Auslands-Produktion ganz im Sinne neuer steuerlich genordeter Gemeinverträglichkeiten !! . – Je umweltfreundlicher, sozialer und nachhaltiger der Lebenszyklus eines Produktes wäre, desto niedriger wäre der Index. – Der software-berechnete Produkt-Index führte zu einem Betrag X, mit dem ein Produkt A … besteuert würde. – Dieser würde transparent – jederzeit von allen im Internet einseh- & bestreitbar – über alle Produktionsstufen hinweg weitergereicht. – Die am Produktionsprozess beteiligten Unternehmen hafteten für die Richtigkeit ihrer Angaben bei der Berechnung der Indexsteuer: Es könnte da etwa folgende Beispiel-Haftungsregelung gelten: Wenn z.B. ein Unternehmen angibt, dass es seinen Arbeitern X Euro im Monat bezahle, tatsächlich aber nur -X Euro bezahlt, dann könnte der Arbeiter z.B. dort, wo das Produkt, an dem er mitgearbeitet hat, aufgrund von Falschangaben besteuert wird, einen zivilrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen, seine Inhaber oder den Importeur in Höhe der doppelten Differenz geltend machen. Solche Verfahren ließen sich unaufwändigst so normieren, dass nahezu keine Kosten anfielen… Darüber hinaus wäre die Indexsteuer mit den korrekten Zahlen neu zu berechnen: die Differenz zur falschen Berechnung wäre in doppelter Höhe an den Fiskus abzuführen – ganz automatsiert vom endverkaufenden Unternehmen abzuführen… Im Falle eines Importproduktes ginge die eine Hälfte der Differenz an das Exportland und die andere Hälfte an das Importland. . . Damit belastete eine solche Steuer zwar gewollt den gesamten Produktionsprozess und am Ende die Verbraucher, … … der jeweilige Indexsteuer-Betrag würde jedoch getrennt vom Netto-Preis ausgewiesen, damit jeder Käufer unmittelbar informiert wäre über den Grad der Menschen- & Planeten-Verträglichkeit eines jeden Produktes/einer jeden Dienstleistung ! Alle könnten also ihre Steuerbelastung selbstorganisatorisch ausgestalten ! Und alle könnten über ihre Kaufentscheidungen einen wesentlich intensiveren Nachfragedruck mit-erzeugen als heute, soweit immer sie es wollten… . . Die Kriterien, nach denen eine dafür entwickelte INDEX-SOFTWARE die Indexsteuer berechnete, sollten in einem allen zugänglichen transparenten öffentlichen PARLAMENTS-AUSSCHUSS-VERFAHREN im Rahmen einer eigens dazu zu etablierenden staatlichen INDEX-PLATTFORM – mit eigener ´Pflege´-Behörde – erarbeitet werden. Jede/r hätte jederzeit Vorschlags- und Einspruchsrecht. Z.B. Monatlich einmal hätte der Ausschuss über die eingegangenen Vorschläge und Einsprüche, die jeweiligen Indizes betreffend, zu befinden. Anschließend wären sie als jährlich anpassungspflichtiges Gesetz parlamentarisch zu verabschieden. Die so etablierte INDEX-SOFTWARE enthielte frei zu Händen aller Betriebe weltweit Anwendungs-Algorithmen für alle bisherigen wie neuen Produkte, so dass die Betriebe sie im Rahmen ihrer Betriebsprozesse direkt oder indirekt einsetzen und nutzen könnten. . |
Ein Indexsteuer-System setzte am betriebswirtschaftlichen Zentralnerv eines Unternehmens an –
Umweltzerstörung und Ausbeutung lohnten sich nicht mehr wie gewohnt: |
– die so ausgewiesenermaßen als zu aufwändig belasteten Güter und Dienstleistungen nordeten alle auf einfachstem Anpassungs-Wege denkbar rational und ohne gängelnde Ge- & Verbote auf größtmögliche Menschen- & Planeten-Verträglichkeit ein! – Güter mit geringen Indexsteuer-Preis-Anteilen gewännen weltweite Zugkraft und eigneten sich damit optimal für faire überregionale Kooperationen. – Die in Land X geltende Indexsteuer-Pflicht wirkte im Innern wie nach außen wie eine Brandmauer gegen unfairen Wettbewerb. Unternehmen, die für einen Markt mit Indexsteuer produzierten, könnten ihre Wettbewerbsfähigkeit und Gewinne steigern, indem sie höhere Löhne bezahlten und umweltfreundlicher produzierten. Zudem erzeugte dergleichen wichtige kaufkraft-stabilisierende Binnenwirtschafts-Effekte ! Das INDEXSTEUER-AUFKOMMEN wäre anfangs recht hoch, was die Marktrolle des Staates als Nachfrager für dringend erforderliche und günstig indexierte Infrastrukturmaßnahmen beflügelte. Im Laufe der Zeit minimierte es sich entsprechend der erreichten Aufwandsminimierungs-Dynamik einer mit Indexsteuer arbeitenden Volks- bzw. Binnenmarktswirtschaft ! . Die Potentiale aller Gesellschaftsglieder bekämen Berührung mit neuen Nachfrage-Impulsen, Denk- und Gestaltungs-Anreizen sowie Selbstwirksamkeits-Erfahrungen. Es wüchse für alle die Aussicht auf neue Gedeihlichkeits-Grundlagen… ! |
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Einen solchen Berührungspunkt könnten genossenschaftliche Bürgerwerke als Umbau-Mediatoren bilden :
weitere Anregungen:
… raus aus den Sackgassen-Phänomenen !
Anregung 1 | 2 | 3 | 4 | 4a | 4b | 5 | 6 | 7 |
vgl auch:
4.10.2019 gw/ Umbruchszeiten – – – also entwerfen & gestalten wir unsere Verhältnisse neu !
1.10.2019 gw/ Brauchen wir ´Messlatten-Gesellschaften´ ??