Unter den disruptiven Prozessen des 21. Jhds. v e r m ö g e n S t a a t e n verwerfungs-ausballancierende und zugleich f u n k t i o n s t ü c h t i g e L e b e n s g e f ü g e nur zu g e s t a l t e n und a u f r e c h t z u e r h a l t e n :
– w e n n sie tradierte ´leistungsgesellschaftliche´ Mantren hinter sich lassen.
Die Frage, mit welcher Arbeit bzw. welchen Arbeitsergebnissen sich welche ´Leistung´ und folglich welches angemessene Arbeitsentgelt verbinde, wurde und wird nie ernsthaft erörtert, war und ist auch nie eine Angelegenheit eines ´freien Spiels´ von Angebot und Nachfrage, sondern durchweg dasjenige jeweils gesetzter Usancen seitens derer, bei denen die Macht zu solchen Setzungen lag und liegt.
Da ´Leistungsträgerschaften´ zu reklamieren ist rundum unlauter…
Schließlich: Kein Eigentum, das sich nicht zu wesentlichen Teilen der Leistung aller verdankte, die zu seiner Anhäufung beigetragen haben ! Die Aneignungsrechte an den geldwerten Resultaten gemeinsamer Wertschöpfungen sind kaum je Resultat unmittelbarer freier Verständigung zwischen den Beteiligten. Sie ergeben sich bislang durchweg aus machtvoll etablierten und nicht selten durchaus fragwürdig-ideologiebesetzten Gesetzesbestimmungen.
– u n d w e n n sie aufhören, ihre Gemeinwesen (s-Verbünde) im Hauptaugenmerk exportwirtschaftlich zu positionieren:
Denn e r s t e A u f g a b e d e r W i r t s c h a f t eines Gemeinwesens (-Verbundes) muss sein: den Produkt-Bedarf der eigenen Gesellschaftsglieder decken zu helfen, und zwar sowohl, was Qualität in jeder Hinsicht (!), a b e r vor allem auch, was Kaufkraft angeht – a l s o : die Arbeitsentgelte so anzusetzen, dass sie in Summe dem BIP zu vielleicht annähernd 3/4 entsprechen.
Wo das nicht gelingt, w e i l die Arbeitsentgelte – infolge u.a. der Dumping-Usancen und Krisen-Rückwirkungen einer überzogenen Export-Orientierung – zugelassenerweise aberwitzige Scheren aufweisen, o d e r – was in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf uns zukommen wird – w e i l der Anteil von Erwerbsarbeit an den Produkten sinkt: können Arbeitsentgelte allein nicht mehr die Einkommens-Ordnung von Gesellschaften bilden !
Zwei Stabilisierungsanker bieten sich an:
1. eine konsequente Rückkehr zur ´letzten funktionierenden Version´ dessen, was unser Wirtschaften einmal als sogenannte ´Soziale Marktwirktschaft´ordnen und tragen sollte und ein Stück weit auch konnte – unter freilich heute nicht mehr gegebenen Bedingungen… – ein also allenfalls sehr begrenzt aussichtsreicher Ansatz …
2. eine gedankliche und strukturelle Neubegründung des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft auf die Erkenntnis, dass sich Subsistenz-Arbeit und Erwerbsarbeit auf weitgehend neue Ballancen und Verqickungen zuzubewegen bereits begonnen haben, weshalb politische Ordnung und Lebens- wie Arbeits-Organisation für rundum flexible Gefüge zu sorgen haben werden – mit denkbar vielfältigem Bewegungsspielraum für alle Gesellschaftglieder und mit denkbar vielschichigen Informations- und Entscheidungs-Gefügen zwischen allen Bürger/innen…
Ohne eine allen jederzeit automatisch verfügbare Grund-Kaufkraft als unerlässlichen Zentralfaktor des Wirtschaftsgeschehens ist das – neben Frieden – wichtigste Staats- /Staatenverbunds-Ziel: ´Auskommens-Gewährleistung für die Menschen der Region´ vermutlich nur über nicht wenige Verwerfungswellen leistbar … !
D i e s e V e r w e r f u n g e n sind längst bereits i m G a n g e und z e r r e i ß e n G e s e l l s c h a f t und P o l i t i k täglich mehr !
Es wird h o h e Z e i t , dem grundlegend entgegenzuwirken !
Hier ein paar Grundüberlegungen:
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1. Ein Menschenrecht auf Leben und wechselseitig zugestandene Würde existiert nur im Kontext f ü r a l l e gedeihlicher ANEIGNUNGS-RECHTE und -SPIELRAUM-SYSTEME.
2. Niemand lebt jenseits seinerseits unaufhebbar immer auch produktiver (!) Teilhabe am Ganzen.
(U.a. lassen nicht zuletzt (!) die sogenannt ´Unproduktiven´ für die sogenannt ´Produktiven´/die ´Leistungsträger´, erfahrbar werden, was es mit den Wurzeln und Grenzen etwa jeder menschlichen und sonstigen Produktivität auf sich hat … – b e i d e wecken, sobald sie einander uneingeschränkt achten, ineinander Kräfte jenes gedeihlichen Miteinanders, auf das alle angewiesen sind (!) …
U.a. Menschen finden sich schließlich als Wesen im Werden, ausgestattet mit einer nie voll auslotbaren ´…Würde´ /einem Werden-Können, Werden-Wollen, Werden-Dürfen, Werden-Sollen bis -Müssen – voller innerer wie äußerer Möglichkeiten und Grenzen, die zumeist nur sehr z.T. so oder so einforderbar in ihrer Hand liegen… – weit weit jenseits von sogenannter ´Faulheit´ und sogenannten ´Fleiß´…)
– Entsprechend steht jeder/m ein grundexistenz-absichernder Aneignungs-Anteil am jeweiligen Sozialprodukt als Grundrecht zu – unabhängig vom Umfang ihrer/seiner jeweiligen sogenannten Erwerbsarbeits-Leistung- bzw. -Leistungsfähigkeit.
Über diesen Grundanteil hinaus erwerbbare, erworbene wie ererbte Besitzstände gehören in Regelungs-Bereiche, die in jedem Falle von der gesellschaftlichen Pflicht zur Grundausstattung aller getrennt abgestimmt werden sollten.
3. Nicht um Leistung geht es dabei ausdrücklich im Kern, sondern um diese wie jene Kultur von Sein, Werden und Wechselwirkung vermittels Aneignung und Daseinsgestaltung, von der – wen auch immer – auszuschließen, die Würde aller beschädigt !
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4. Zivilisatorische Organisations-Möglichkeiten wie auch phasenweise Fehlentwicklungs-Stände – betreffend Natur-Nutzung, Arbeits-Kraft & Arbeits-Teilung, Güter- & Dienstleistungsproduktion und wechselseitige Hilfe – verändern sich.
Also sind bis Zeitpunkt X bestehende Aneignungs-Systeme immer wieder neu für alle so gedeihlich als möglich zuzuschneiden.
5. Alle komplexer strukturierten Gesellschaften leben in den Kontexten eines je kulturspezifischen Struktur-Mixes von selbstversorgungs-, schenkungs- und markt-/ sprich: erwerbs-wirtschaftlichen ANEIGNUNGS-SYSTEMEN.
Dieser jeweilige Struktur-Mix spannt sich zwischen Knappheit(en), mehr oder minder angemessenem Wohlergehen für alle, oder gefährlich auseinanderdriftenden Einkommenslagen & Mitbestimmungs-Möglichkeiten sowie meist zerstörerischen Überfluss-, bzw. Verschwendungs-, ja Vergiftungs-Phänomenen.
Und er spannt sich zwischen Selbst- und Fremd-Organisation.
6. N u r wo Erwerbs-Arbeit den Dreh- und Angelpunkt von Einkommens-Ordnungen bildet und sich jeweils nur phasenweise in breiterem Umfang einkommens-mindernd verknappt, ist es sinnvoll, die daraus resultierenden Einkommens-Nöte mit ´sozialstaatlichen´ Hilfestellungs-Mitteln vorübergehend abzufangen.
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7. Wo jedoch erwerbsarbeitlich zentrierte Einkommensordnungen wie die aktuelle für immer größere Bevölkerungs-Anteile zunehmend knapp & nicht selten zugleich ausufernd (also nicht (mehr) hinreichend entlohnt (!) ) gestaltet werden, müssen solche Einkommensordnungen ihre gesamtgesellschaftliche Tragfähigkeit mehr und mehr verlieren.
8. Über solchen Prozessen in Erwerbslosigkeit ´Freigesetzte´ wie (noch bzw.) nicht länger Erwerbsfähige in wachsender Zahl in ein aberwitzig kompliziert geknüpftes Netz noch dazu inadäquat erzieherischer (!) Sozialleistungs-Elemente für ´unterschiedlich´ (!) ´Bedürftige´ zu spannen, verfehlt die Qualität dessen, was noch als ´sozialstaatliche Abfederung´ begriffen werden kann !
9. Wo hingegen – bedingt auch durch entsprechend entwickelte Produktivitäts-Strukturen und gewachsene Informationsmöglichkeiten – Raum entsteht für auf neue Weise selbstversorgerisch-selbstorganisatorische und kulturell neu ambitionierte Aktivitäten wie mittlerweile, brauchen diese nicht länger a l l e i n im Wege tradierter Erwerbsarbeits-Strukturen organisiert zu werden !
10. Es können flexibel zu nutzende Einkommensordnungen entstehen aus einem grundexistenz-absichernden, für alle gleichen Einkommens-Anteil, der – bezeichenbar als grundgesetzlich verbrieftes Bedingungsloses-Grund-Einkommen (BGE) – den absicherungsbezogenen Einkommensteil für alle ausmachte – neben individuell bedürfnisbezogen erzielbaren weiteren Einkommens-Anteilen aus den diversesten attraktivereren wie unattraktiveren Honorartätigkeiten (Minimum: entsprechende Flächen-Tarif-Vereinbarungen!).
11. Ca. 1/3 des so z.T. auf neuen Wegen erwerbswirtschaftlich erzielten Sozialprodukts gälte es künftig auf ein solches BGE zu verwenden – zuzuweisen allen (mehr als z.B. 2 Jahre ansässigen) Wohnbürger/innen gleich welchen Alters (für die Dauer ihrer Wohnbürgerschaft – im Alter lebenslang auch ins Ausland bei mindestens 40 (?)jähriger Wohnbürgerschaft) .
– Grundsicherung für alle jederzeit a l s o, auf denkbar unbürokratische Weise und zugleich voll emanzipatorischen wie kreativitätsfördernd raumschaffenden Respekts für die Möglichkeiten jedes einzelnen!
Die aktuelle Inanspruchnahme des Sozialprodukts für das z.T. absurd-hochkomplexe Sozialbudget in D umfasst längst eben jenes Drittel, das zu etwa 1/10 mehr auch ein BGE von 1000 €/Mon erforderte.
Überwunden wäre durch ein BGE allerdings dessen bisherige immense Unübersichtlichkeit und Gängelung.
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12. Der Bereich des geldwirtschaftlich bezifferbaren Sozialprodukts an Gütern und Dienstleistungen wird in wachsenden Anteilen algorithmisiert erstellt werden und die individual-erwerbswirtschaftlichen Sozialprodukts-Bereiche werden sich zunehmend flexibel gestalten – mit wachsenden selbstorganisatorischen Anteilen – mal als geldwirtschaftlich in Erscheinung tretendes Produkt menschlicher Arbeit und Aneignung greifbar, mal nirgends ´verrechnet´.
Darin liegen – konstruktions-abhängig – neben vermeidbaren Risiken neue materielle wie emanzipatorische Chancen –
Gekoppelt mit einem Steuersystem, das die traditionellen E-, U- & … -Steuern im wesentlichen durch eine Index-Steuer ersetzt, die aus Sorgfältigste sie sozialen und ökologischen Defizite in D gehandelter Produkte besteuerte, ergäbe das folgende Einkommens-Situation und Etat-Balastung :
– Der Wirtschaft stünde ein grundlegend verlässliches & je nach Gesellschafts- & Wirtschaftentwicklung mit Findigkeit & Augenmaß erweiterbares Kaufkraftvolumen zur Verfügung
– Es bedürfte nahezu keiner weiteren ́Sozialleistungen ́ mehr & keines weiteren ständig erforderlichen Herumjustierens an irgendwelchen ́Stellschrauben ́ eines endlos komplexen Sozialleistungsgefüges !!
– Es bedürfte keiner staatlich zu gewährleistenden Arbeitslosenversicherung mehr mit all ihren demographischen Problemen,
– keiner staatlich zu gewährleistende Rentenversicherung mehr mit all ihren demographischen und lebens-erwerbsarbeitzeitlichen Problemen
Dergleichen wäre quasi ́per Federstrich ́ realisierbar !
Eine gewisse Differenz zur gegenwärtigen Regelung existierte nur im Bereich der über 1000 € liegenden ALG I – & Rentenanwartschaften –
— Übergangsregelungen wären erforderlich für erworbene Ansprüche oberhalb der 1000 € BGE
| ~ 100000 Rentner heute mehr als 1000 € Rente //angenommen, alle von ihnen hätten 1000 € Rente mehr als das BGE im Monat > 100000 € x 1000 € = 100 Mrd €/Mon x 12 Mon = gerade mal: 1,2 Mrd €/Jahr wären übergangsweise staatlicherseits zusätzlich zum BGE aufzubringen … – im Schnitt vielleicht 10 Jahre lang in natürlicherweise abnehmendem Umfang.
// Ähnliches vermutlich noch einmal in KV-Bereich |
– und schließlich bedürfte es: keiner staatlichen familienpolitischen (Kinder- oder Erziehungsgeld, BAFÖG & Mütterrenten-) Sozialaufwendungen …
In all diesen Bereichen entstünden überdies komplett einzusparende Verwaltungsaufwendungen!
– Es bliebe die staatliche Gewährleistung eines tragfähigen KRANKENVERSICHERUNGS- und GESUNDHEITS-SYSTEMS – am besten wohl in Form eines PARITÄTISCHEN GESUNDHEITSFONDS, den zur Hälfte alle Bürger/Grundeinkommens-Bezieher und zur anderen Hälfte alle Arbeitgeber einzahlten.
/entsprechend zu verrechnen mit dem BGE
13. Geldwirtschaftlich bezifferte Sozialprodukte ändern sich.
Ihr stetes Wachstum war, ja ist, Credo unseres mittlerweile extrem globalisierten Wirtschaftens – ein Credo, das weder auf Dauer möglich noch in seiner angeblichen Erforderlichkeit richtigen Denkansätzen folgt.
Denn dieses Credo hängt an falschen Geld- und Finanz-Systemen !
Zeitweilig oder gar dauerhaft negativ(er)e Entwicklungen des geldwirtschaftlich bezifferbaren Sozialprodukts hätten eine BGE-Ansatz-Höhe von (vorderhand entwicklungsgemäß bewusst einkommens-ergänzungsbedürftigen) 1000 €/Kopf/Mon, solange nicht neagtiv zu tangieren, wie die Erwerbswirtschaft nurmehr diesen gesamtgesellschaftlichen BGE-Betrag erzeugte… (!?!)
14. FINANZIERUNGS-BASIS:
a) FINANZEN:
a1) VOLLGELD-SYSTEM:
Staatliche Geldschöpfung geht jedem Steuer-Einzug voraus.
Sie gehört unabhängig von der Frage ´BGE oder nicht´ allein in die öffentliche Hand einer 4. Staatsgewalt, der MONETATIVE, in Form einer Zentralbank (= Vollgeld-System).
Die aktuellen Geldschöpfungsrechte des privaten Bankensektors müssen aufhören !
Die Geldschöpfungs-Bereiche der Zentralbanken sollten sich auf die BGE-Auszahlung, die Vorfinanzierung des Staatshaushalt (Steuereinnahmen aus Index- & Bodenwertsteuer flössen direkt an die ZB zurück (!) sowie auf Kredite (gg. Zins bei Zinseszins-Verbot) ausschließlich an die Geschäfts- nicht auch noch an die Investment-Banken beschränken.
Zentralbank-Geldschöpfungs-Bereich 1:
– BGE-Auszahlung an jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 30 Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang monatl.
Zentralbank-Geldschöpfungs-Bereich 2:
– Vorfinanzierung des Staatshaushalts / in Höhe 1/6 BIP (derzeit ~ 500 Mrd €)
Zentralbank-Geldschöpfungs-Bereich 3:
– Kreditvergabe an Geschäftsbanken – in strenger Bindung daran, dass die Löhne gemäß dem in Maastricht für den € verabredeten 2 % Inflation über dem Produktivitätsfortschritt liegend angesetzt werden !
– enge Zinskorridore; Zinseszins-Verbot
a2) BANKENSYSTEM:
als TRENNBANKENSYSTEM !
a2/1) Geschäftsbanken
– dienen Zahlungsabwicklungen
– agieren auf der Basis von Geldeinlagen und Zentralbank-Krediten als Kreditgeber
a2/2) Investmentbanken
– dienen dem Handel mit Wertpapieren
– leisten Vermögensverwaltung
– leisten Börsengang-Unterstützung
b) STEUERN:
- Steuer-Säule 1: INDEX-STEUER /EFFEKTE
- Steuer-Säule 2: BODENWERT-STEUER /EFFEKTE