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Besitzrechte sind einkommens-, ja vorteilsnahme-orientierte Organisations-Elemente menschlicher Gesellschaften, die für Regelungs-Klarheit, nicht selten aber auch für Ausbeutung sorgen.

 

In der Regel   b e s i t z e n    generell die Bewohner eines Landes ganz im Wortsinn den   B o d e n   ihres Gemeinwesens und die Bodenschätze unter seiner Oberfläche.

Die Landesregierungen regeln seine Erwerb-, Nutzungs- & Veräußerbarkeit als   E i g e n t u m   zugunsten wirtschaftlicher Nutzung –  im Optimalfall zum Wohle aller …

Hier im Grunde ausnahmslos sind gedeihliche Eigentums-, Nutzungs-  & Einkommens-Ordnungen gefragt.

 

 

Weltweit freier Landerwerb sollte ausgeschlossen sein  !

Optimalerweise sollten auch für Inländer ausschließlich Boden-Nutzungsrechte per Erbpacht erwerbbar werden !

(>  entsprechende schrittweise Bodeneigentums-Rückführungen anlässlich von Besitzwechseln in teilweise Erbpacht-Areale !).

 

 

Für jeden von außen, der etwas von den Bodenschätzen unter Land X erwerben will, müsste gelten, dass er sie in den Spielen von Angebot und Nachfrage zum nicht weiter manipulierten Marktpreis FAIR den jeweiligen Erbpacht-Verhältnissen entsprechend erwirbt: 

Was dabei selten ist und so oder so aufwändig verfügbar zu machen und herzustellen, muss eben hoch bezahlt werden… – das im Grunde Selbstverständlichste von der Welt !
Jede Preisbildung, ja -Erzwingung (!!) jenseits von Kosten- und Primär- bzw. Sekundär-Eigentums-Wahrheit ist Irrsinn zulasten anderer – in der Konsequenz zulasten aller …

 

Nur bei fairen Preisen und Handels-Usancen gäbe es vor Ort  die Chance zu halbwegs angemessenen Löhnen und Vermögens-Akkumulationen in den Händen der Ansässigen !

 

Dass Multis ihre Marktmacht schamlos nutzen gegenüber bewusst korrupt versorgten Landesregierungen zuungunsten der Menschen ´ihrer´ Länder, ist etwas, das die bisher meisten Bürger/innen der Marktmacht-Länder fatalerweise einfach geschehen lassen, gar befürworten und als Schnäppchen-Jäger/innen noch befeuern.

 

´Schnäppchen´  – basierend auf weltweiten Vorteilsnahmen –  nämlich  ´braucht´ nur, wer  sich entweder hemmungslos bereichern will oder aber hin zu den Verlierern von Einkommensordnungen geschoben zu werden droht oder dort bereits gelandet ist !

 

 

BODEN ist das einzige nicht vermehrbare Gut auf dieser Erde.

Wo Menschen sich seiner zerstörerisch (aufbrauchend bis vergiftend und fruchtbarleits-beraubend)  bedienen, handeln sie verbrecherisch, denn sie reduzieren damit entscheidende Teile der hochkomplexen Lebensgrundlagen des Planeten unwiderbringlich  –  und das keineswegs allein zum Schaden der eigenen Spezies !

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Ererbtes wie erworbenes   E i g e n t u m   an Boden /-Nutzungsrechten, Geld & Sachwerten   bildet einen zentralen Teil-Faktor  menschlichen Auskommens.

 

Es berechtigt zum Erwerb und Ausbau von Aktivitäten und Spielräumen und – soweit dergleichen auf die Mitarbeit auch von Nichteigentümern angewiesen ist –  zu einer Direktiven-Geberschaft für ein unmittelbar eigentümer-initiertes Unterfangen.

Wo sich Eigentümerschaften via Vervielfältigung anonymisieren und außer mit Blick auf den gewünschten Gewinn keine aktivitäts-spezifische Direktiven-Geberschaft mehr aufbringen, schwindet die Berechtigungs-Grundlage für eine privilegierte Bestimmungsgewalt der Kapitaleignerseite konsequenterweise !

 

 

Wo Menschen Eigentum als Kapital einsetzen zur Gütervermehrung via Boden /-Nutzungs-Rechten und Produktions-Mittel-Erwerb, liefern sie den einen anpassungs-fähigen Bedingungsrahmen für den Arbeitseinsatz vieler Mitmenschen.

Den anderen Bedingungsrahmen für die güterschaffenden Aktivitäten aller liefert die gesamte Gesellschaft über die Entwicklung ihrer Qualifikationen und infrastrukturellen Einrichtungen  –  sowie über die Arbeits-Leistung aller Gesellschaftsglieder  längst (!) nicht allein im Bereich der Erwerbsarbeit !

Das Maß, in dem aus Kapitaleinsatz Bestimmungsrechte über Arbeits-Entgelte, Arbeits-Bedingungen und -Anforderungen sowie Firmen-Politik ableitbar sein sollen, unterliegt gesellschaftlicher Aushandlung.

 

In seiner bisherigen Gewichtung zugunsten der Kapitaleigner-Seite erzeugen die geltenden privilegerten Bestimmungsrechte der Kapitaleigner-Seite je länger je mehr Fehlentwicklungen des Wirtschafts-Systems … !

 

Eigentum berechtigt keineswegs nur  –  es verpflichtet, wie es im deutschen Grundgesetz von 1949 heißt

Ohne eine gedeihliche Ballance von Eigentümerrechten und Mitarbeiterrechten, von Unternehmens-Interessen und Mitwelt-Interessen laufen nicht eben wenige Wirkungen schief !

 

U n d :    Berechtigung und Pflichten machen an Landes- oder Kontinentalgrenzen nicht Halt !

E s   g i b t   k e i n  ´Re c h t´   zur Vorteilsnahme, kein ´Recht´ auf kurzerhand usurpierte Erzwingungs-Gewalt, kein ´Recht´ des Stärkeren !

D i e    M a c h t    d a z u    g i b t    e s    s c h o n    –    allerdings nur, wo Mehrheiten sie zulassen …

 

 

 

 

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