

In der Regel b e s i t z e n generell die Bewohner eines Landes ganz im Wortsinn den B o d e n ihres Gemeinwesens und die Bodenschätze unter seiner Oberfläche.
Die Landesregierungen regeln seine Erwerb-, Nutzungs- & Veräußerbarkeit als E i g e n t u m zugunsten wirtschaftlicher Nutzung – im Optimalfall zum Wohle aller …
Hier im Grunde ausnahmslos sind gedeihliche Eigentums-, Nutzungs- & Einkommens-Ordnungen gefragt.
Weltweit freier Landerwerb sollte ausgeschlossen sein !
Optimalerweise sollten auch für Inländer ausschließlich Boden-Nutzungsrechte per Erbpacht erwerbbar werden !
(> entsprechende schrittweise Bodeneigentums-Rückführungen anlässlich von Besitzwechseln in teilweise Erbpacht-Areale !).
Für jeden von außen, der etwas von den Bodenschätzen unter Land X erwerben will, müsste gelten, dass er sie in den Spielen von Angebot und Nachfrage zum nicht weiter manipulierten Marktpreis FAIR den jeweiligen Erbpacht-Verhältnissen entsprechend erwirbt:
Was dabei selten ist und so oder so aufwändig verfügbar zu machen und herzustellen, muss eben hoch bezahlt werden… – das im Grunde Selbstverständlichste von der Welt !
Jede Preisbildung, ja -Erzwingung (!!) jenseits von Kosten- und Primär- bzw. Sekundär-Eigentums-Wahrheit ist Irrsinn zulasten anderer – in der Konsequenz zulasten aller …
Nur bei fairen Preisen und Handels-Usancen gäbe es vor Ort die Chance zu halbwegs angemessenen Löhnen und Vermögens-Akkumulationen in den Händen der Ansässigen !
Dass Multis ihre Marktmacht schamlos nutzen gegenüber bewusst korrupt versorgten Landesregierungen zuungunsten der Menschen ´ihrer´ Länder, ist etwas, das die bisher meisten Bürger/innen der Marktmacht-Länder fatalerweise einfach geschehen lassen, gar befürworten und als Schnäppchen-Jäger/innen noch befeuern.
´Schnäppchen´ – basierend auf weltweiten Vorteilsnahmen – nämlich ´braucht´ nur, wer sich entweder hemmungslos bereichern will oder aber hin zu den Verlierern von Einkommensordnungen geschoben zu werden droht oder dort bereits gelandet ist !
BODEN ist das einzige nicht vermehrbare Gut auf dieser Erde.
Wo Menschen sich seiner zerstörerisch (aufbrauchend bis vergiftend und fruchtbarleits-beraubend) bedienen, handeln sie verbrecherisch, denn sie reduzieren damit entscheidende Teile der hochkomplexen Lebensgrundlagen des Planeten unwiderbringlich – und das keineswegs allein zum Schaden der eigenen Spezies !
_________________________
_________________________
Ererbtes wie erworbenes E i g e n t u m an Boden /-Nutzungsrechten, Geld & Sachwerten bildet einen zentralen Teil-Faktor menschlichen Auskommens.
Es berechtigt zum Erwerb und Ausbau von Aktivitäten und Spielräumen und – soweit dergleichen auf die Mitarbeit auch von Nichteigentümern angewiesen ist – zu einer Direktiven-Geberschaft für ein unmittelbar eigentümer-initiertes Unterfangen.
Wo sich Eigentümerschaften via Vervielfältigung anonymisieren und außer mit Blick auf den gewünschten Gewinn keine aktivitäts-spezifische Direktiven-Geberschaft mehr aufbringen, schwindet die Berechtigungs-Grundlage für eine privilegierte Bestimmungsgewalt der Kapitaleignerseite konsequenterweise !
Wo Menschen Eigentum als Kapital einsetzen zur Gütervermehrung via Boden /-Nutzungs-Rechten und Produktions-Mittel-Erwerb, liefern sie den einen anpassungs-fähigen Bedingungsrahmen für den Arbeitseinsatz vieler Mitmenschen.
Den anderen Bedingungsrahmen für die güterschaffenden Aktivitäten aller liefert die gesamte Gesellschaft über die Entwicklung ihrer Qualifikationen und infrastrukturellen Einrichtungen – sowie über die Arbeits-Leistung aller Gesellschaftsglieder längst (!) nicht allein im Bereich der Erwerbsarbeit !
Das Maß, in dem aus Kapitaleinsatz Bestimmungsrechte über Arbeits-Entgelte, Arbeits-Bedingungen und -Anforderungen sowie Firmen-Politik ableitbar sein sollen, unterliegt gesellschaftlicher Aushandlung.
In seiner bisherigen Gewichtung zugunsten der Kapitaleigner-Seite erzeugen die geltenden privilegerten Bestimmungsrechte der Kapitaleigner-Seite je länger je mehr Fehlentwicklungen des Wirtschafts-Systems … !
Eigentum berechtigt keineswegs nur – es verpflichtet, wie es im deutschen Grundgesetz von 1949 heißt !
Ohne eine gedeihliche Ballance von Eigentümerrechten und Mitarbeiterrechten, von Unternehmens-Interessen und Mitwelt-Interessen laufen nicht eben wenige Wirkungen schief !
U n d : Berechtigung und Pflichten machen an Landes- oder Kontinentalgrenzen nicht Halt !
E s g i b t k e i n ´Re c h t´ zur Vorteilsnahme, kein ´Recht´ auf kurzerhand usurpierte Erzwingungs-Gewalt, kein ´Recht´ des Stärkeren !
D i e M a c h t d a z u g i b t e s s c h o n – allerdings nur, wo Mehrheiten sie zulassen …

Besitzrechte sind einkommens-, ja vorteilsnahme-orientierte Organisations-Elemente menschlicher Gesellschaften, die für Regelungs-Klarheit, nicht selten aber auch für Ausbeutung sorgen.